Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Wenn Medienjournalisten, Satiriker oder Verfassungsrichter Kritik an der Rundfunkaufsicht üben, geht es meistens um den Vorwurf mangelnder „Staatsferne“. Deshalb beschränkte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil 2014 den Anteil parteipolitischer Mitglieder auf ein Drittel. Deshalb kritisierten die Satiriker von „Der Anstalt“ in ihrer Sendung im Mai 2018 die parteipolitische Vergangenheit von Fernsehratsmitgliedern, die für gesellschaftliche Bereiche im Aufsichtsgremium sitzen. Und aus eigener Erfahrung kann ich ebenfalls bestätigen, dass der parteipolitische Einfluss über das Drittel explizit parteipolitischer Mitglieder hinausreicht. Insofern bin ich auch der Auffassung, dass Maßnahmen für den Ausbau von Staatsferne und demokratischer Legitimation wie beispielsweise die Bestellung eines Teils der Aufsichtsmitglieder mittels Losverfahren sinnvoll wären.
Unterbeleuchtet in dieser Debatte bleibt jedoch eine weitere Schwachstelle der real existierenden Rundfunkaufsicht, die nichts mit zu großer Nähe zur (Partei-)Politik sondern mit zu großer Nähe zu den Sendern zu tun hat, die beaufsichtigt werden sollen. Gerade weil öffentlich-rechtliche Medien nur einem begrenzten Markttest ausgesetzt sind, braucht es wirksame – und als wirksam wahrgenommene – Kontrolle, inwieweit diese ihren demokratisch festgelegten Auftrag erfüllen. Zumindest was den ZDF Fernsehrat betrifft ist mein Eindruck, dass es hier ebenfalls Defizite gibt.
Trennung zwischen Aufsicht und Sendermarketing
Mangelnde Senderferne beginnt bereits beim öffentlichen (Online-)Auftritt des Fernsehrats, der nur unzureichend zwischen Aufsicht und Sendermarketing trennt. Wie in der letzten Folge dieser Reihe bereits kurz erwähnt ist es beispielsweise so, dass die regelmäßigen Statusberichte zu Spartenangeboten wie 3Sat oder funk als Vorlagen des Fernsehrats nicht-öffentlich sind. Gleichzeitig gibt es zu jedem dieser Statusberichte immer eine Pressemeldung der Anstalt. Anlässlich der Oktober-Sitzung des Fernsehrats liest sich das dann wie folgt:
ZDF setzt mit Event-Fiction Maßstäbe – Intendant Bellut: „Wir müssen alle Generationen erreichen“ (Pressemitteilung)
ZDFmediathek legt weiter zu – ZDF-Intendant Bellut: „Kontinuierliche Optimierung hat sich bewährt“ (Pressemitteilung)
Spitzenplatz für KiKA-Onlineangebot – ZDF-Intendant Bellut: „Qualität schafft Vertrauen bei Kindern und Eltern“ (Pressemitteilung)
Jetzt will ich gar nicht beurteilen, ob diese Jubelmeldungen die Lage korrekt darstellen. Im Rahmen der Dokumentation der Aufsichtstätigkeit – und darum geht es bei der Webpräsenz des Fernsehrats – wirken sie jedoch eher fehl am Platz.
Instrument der Programmbeschwerden

Ebenfalls fragwürdig ist der Eindruck, den der Umgang mit Programmbeschwerden erzeugt. In den über zwei Jahren meiner Mitgliedschaft im Fernsehrat wurde keiner einzigen Programmbeschwerde „stattgegeben“. (Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, wie das offizielle Wording wäre, sollte der Fernsehrat einmal einer Beschwerde zustimmen. Es kam ja bislang nicht dazu.) In 41 von 43 erledigten Fällen kam folgender Textbaustein zum Einsatz:
Der Fernsehrat weist entsprechend der Empfehlung des Programmausschusses [Chefredaktion/Programmdirektion] in seiner Funktion als Beschwerdeausschuss gemäß § 21 Absatz 3 ZDF-Satzung die Programmbeschwerde zur [betroffene Sendung] vom [Datum] als unbegründet zurück.
Der Fernsehrat hat keinen Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften festgestellt.
Nur in meiner allerersten Fernsehratssitzung im Juli 2016 kam in zwei Fällen ein anderer Textbaustein zur Anwendung, allerdings wurde auch in diesen Fällen die Beschwerde für „erledigt erklärt“ (siehe Abbildung).
Auf meine Frage, ob schon jemals eine Programmbeschwerde nicht zurückgewiesen worden sei, wurde mir erklärt, dass auch bei Zurückweisung einer Beschwerde diese immer eine intensive Beratung zur Folge hätte. Und in der Tat belegen die öffentlich verlinkten Beschwerdeberichte (z.B. der letzte Bericht vom Oktober) durchaus, dass sich das ZDF intensiv mit Kritik in Form von Programmbeschwerden beschäftigt. Dennoch hinterlässt die ausnahmslose Zurückweisung sämtlicher Beschwerden den Eindruck, als würde das Aufsichtsgremium eine offizielle Rüge – und mehr wäre mit dem Stattgeben einer Beschwerde nicht verbunden – des Senders scheuen.
Konstruktive Kritik als Hauptaufgabe der Rundfunkaufsicht
Ganz allgemein bin ich davon überzeugt, dass Rundfunk- und Fernsehräte der langfristigen Legitimation öffentlich-rechtlicher Medien vor allem dann dienen, wenn sie diese konstruktiv-kritisch begleiten. Und zwar gerade auch in Zeiten, in denen von verschiedener Seite die Notwendigkeit von öffentlich-rechtlichen Medienangeboten grundsätzlich in Frage gestellt wird. Die Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Medien profitiert auch von einer glaubwürdigen Aufsicht. Und die braucht neben Staats- auch Senderferne.
